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Staatliche Förderung 2025

Bis zu 70% Zuschuss für Ihre Wärmepumpe

Profitieren Sie von der maximalen KfW-Förderung für Wärmepumpen. Wir übernehmen die komplette Antragstellung und beraten Sie zu allen Fördermöglichkeiten.

€30.000
Investitionskosten
-€21.000
Staatlicher Zuschuss (70%)
€9.000
Ihr Eigenanteil

So setzt sich die Förderung zusammen

Die Wärmepumpen-Förderung besteht aus verschiedenen Komponenten, die Sie kombinieren können, um die maximale Förderung von 70% zu erreichen.

30%

Basisförderung

Standardförderung für alle klimafreundlichen Heizungssysteme. Diese Förderung steht jedem zu, der eine Wärmepumpe installiert.

Voraussetzung: Installation einer förderfähigen Wärmepumpe durch einen Fachbetrieb
+20%

Klimageschwindigkeitsbonus

Zusätzlicher Bonus beim frühzeitigen Austausch alter fossiler Heizungen (Gas, Öl, Kohle/Nachtspeicher).

Voraussetzung: Ersatz einer funktionsfähigen Gasheizung, die mindestens 20 Jahre alt ist, oder einer Öl-/Kohle-/Nachtspeicherheizung
+30%

Einkommensbonus

Spezieller Bonus für Haushalte mit geringerem Einkommen zur sozialen Abfederung der Investitionskosten.

Voraussetzung: Zu versteuerndes Haushaltseinkommen unter 40.000 € pro Jahr und Selbstnutzung der Immobilie
+5%

Effizienz-Bonus (Natürliches Kältemittel)

Zusatzförderung für besonders umweltfreundliche Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel wie R290 (Propan).

Voraussetzung: Wärmepumpe mit natürlichem Kältemittel (z.B. Propan R290)

Kombinationsbeispiele

Beispiel 1: Standardfall

✓ 30% Basisförderung
✓ +5% Technologie-Bonus (R290)
Gesamt: 35% Förderung

Beispiel 2: Mit Klimabonus

✓ 30% Basisförderung
✓ +20% Klimabonus (alte Gasheizung)
✓ +5% Technologie-Bonus
Gesamt: 55% Förderung

Beispiel 3: Mit Einkommensbonus

✓ 30% Basisförderung
✓ +30% Einkommensbonus
✓ +5% Technologie-Bonus
Gesamt: 65% Förderung

Beispiel 4: Maximum

✓ 30% Basisförderung
✓ +20% Klimabonus
✓ +30% Einkommensbonus
(Technologie-Bonus überschreitet Maximum)
Gesamt: 70% Förderung (Maximum)

* Die Gesamtförderung ist auf maximal 70% begrenzt

Jetzt Förderung berechnen lassen

Voraussetzungen für die Förderung

Um die KfW-Förderung zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.

Antragstellung vor Beginn

Der Förderantrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden. Planungsleistungen dürfen bereits beauftragt sein.

Technische Anforderungen

Die Wärmepumpe muss die technischen Mindestanforderungen erfüllen (z.B. Jahresarbeitszahl, Effizienz).

Fachbetrieb erforderlich

Die Installation muss durch einen zertifizierten Fachbetrieb erfolgen. Wir sind Ihr qualifizierter Partner.

Förderfähige Kosten

Maximal 30.000 € förderfähige Kosten pro Wohneinheit für die erste Einzelmaßnahme.

Zeitliche Fristen

Die Maßnahme muss innerhalb von 36 Monaten nach Antragstellung abgeschlossen sein.

Bestandsgebäude

Die Förderung gilt hauptsächlich für Bestandsgebäude. Neubauten haben eingeschränkte Fördermöglichkeiten.

Der Antragsprozess – Schritt für Schritt

Wir begleiten Sie durch den gesamten Antragsprozess und übernehmen die Formalitäten für Sie.

1

Beratung & Planung

Wir analysieren Ihre Situation, planen die optimale Wärmepumpen-Lösung und prüfen Ihre Förderfähigkeit.

2

Angebotserstellung

Sie erhalten ein detailliertes Angebot mit allen förderfähigen Kosten und der voraussichtlichen Fördersumme.

3

Antragstellung

Wir stellen den KfW-Förderantrag für Sie und reichen alle erforderlichen Unterlagen ein.

4

Förderzusage

Nach Prüfung durch die KfW erhalten Sie die Förderzusage. Erst dann beginnen wir mit der Installation.

5

Installation

Unsere zertifizierten Techniker installieren Ihre Wärmepumpe fachgerecht und termingerecht.

6

Bestätigung & Auszahlung

Nach Abschluss bestätigen wir die Durchführung. Die KfW zahlt den Zuschuss direkt an Sie aus.

Häufig gestellte Fragen zur Förderung

Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen zur Wärmepumpen-Förderung.

Wer ist förderberechtigt?

Förderberechtigt sind Privatpersonen, Wohnungseigentümergemeinschaften, gemeinnützige Organisationen und Unternehmen. Die Förderung gilt für selbstgenutzte und vermietete Wohngebäude. Wichtig: Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.

Wie hoch ist die maximale Förderung?

Die maximale Förderung beträgt 70% der förderfähigen Kosten. Die Förderhöchstgrenze liegt bei 30.000 € pro Wohneinheit für die erste Einzelmaßnahme. Das bedeutet maximal 21.000 € Zuschuss. Für weitere Maßnahmen gelten geringere Höchstgrenzen.

Welche Wärmepumpen sind förderfähig?

Gefördert werden effiziente Wärmepumpen für die Heizung und Warmwasserbereitung. Dazu gehören Luft-Wasser-, Sole-Wasser- und Wasser-Wasser-Wärmepumpen. Die Anlagen müssen bestimmte technische Mindestanforderungen erfüllen (z.B. Jahresarbeitszahl). Wir beraten Sie gern zu förderfähigen Modellen.

Wie funktioniert der Antragsprozess?

1) Registrierung im KfW-Zuschussportal
2) Antrag mit allen erforderlichen Unterlagen einreichen
3) Förderzusage abwarten (keine Maßnahmen vorher beginnen!)
4) Installation durch Fachbetrieb durchführen
5) Bestätigung nach Durchführung einreichen
6) Auszahlung des Zuschusses erhalten

Wir übernehmen die komplette Antragstellung für Sie!

Kann ich mehrere Boni kombinieren?

Ja! Die verschiedenen Boni (Basis, Klima, Einkommens, Technologie) können kombiniert werden. Die maximale Gesamtförderung beträgt jedoch 70%. Beispiel: 30% Basis + 20% Klima + 20% Einkommens = 70% (da max. 70% möglich sind). Der Technologie-Bonus erhöht die Basis auf 35%.

Was passiert, wenn meine alte Heizung kaputt geht?

Es gibt eine Geschwindigkeitsbonus-Regelung für Heizungsausfälle. Wenn Ihre Heizung irreparabel defekt ist, können Sie einen beschleunigten Antragsprozess nutzen. Sie müssen den Antrag innerhalb von 3 Monaten nach dem Schadensfall stellen. Wir helfen Ihnen dabei, alle Fristen einzuhalten.

Sichern Sie sich jetzt Ihre Förderung

Nutzen Sie die Chance auf bis zu 70% Zuschuss für Ihre neue Wärmepumpe. Wir übernehmen die komplette Antragstellung und Abwicklung für Sie.

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Füllen Sie das Formular aus und wir melden uns innerhalb von 24 Stunden bei Ihnen.

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