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Wärmepumpe

Wartung der Wärmepumpe

Stand: Von Ibrahim Dalkiran, Gründer und Projektleitung, Meister für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik
Außengerät einer Wärmepumpe an der Hausrückseite mit kleinem Laubhaufen und Handfeger auf dem Kiesbett, schräg im hellen Vormittagslicht fotografiert.

Kurz gefasst: Wartung heißt vor allem schauen, reinigen, dokumentieren. Dichtheitskontrollen greifen ab 5 t CO2e oder ab 1 kg bei ungesättigten HF(C)KW. Die Intervalle regelt EU 2024/573. Stand 20.02.2024. In großen Wohnanlagen schreibt das GModG eine Betriebsprüfung nach zwei Jahren vor.

Im Rhein-Main-Gebiet laufen viele Wärmepumpen mit Außenaufstellung in dicht bebauten Quartieren. In Hessen dürfen Außengeräte an der Grundstücksgrenze oft ohne Abstandsfläche stehen, wenn bestimmte Maße eingehalten sind. Das vereinfacht die Aufstellung, verlangt aber eine saubere Wartungsroutine. Wir orientieren uns an den technischen Regeln und an der EU-Verordnung zu fluorierten Gasen. Für Gebäude ab mehreren Wohneinheiten gelten zusätzliche Prüfschritte nach dem GModG. So planen Sie Ihre jährlichen Checks verlässlich und vermeiden unnötige Einsätze. Bei Fragen zu Auswahl und Betrieb hilft unsere Wärmepumpen-Übersicht. Die Betriebsprüfung greift bei Gebäuden mit mindestens sechs Wohnungen spätestens zwei Jahre nach Inbetriebnahme und wird ohne Fernkontrolle spätestens alle fünf Jahre wiederholt.

Was gehört wirklich zur jährlichen Wartung der Wärmepumpe?

Zur jährlichen Wartung gehören Sichtprüfung, Reinigung, Funktionscheck und Dokumentation. Sie prüfen freie Luftwege, reinigen Lamellen und Siebe, testen Abtau- und Warmwasserfunktion, kontrollieren den Kondensatablauf und sichern Einstellungen. Den Kältemittelkreis öffnen Sie nicht. Änderungen halten Sie im Wartungsprotokoll fest.

Starten Sie außen: Laub und Schmutz entfernen, Gehäuse und Lamellen sanft reinigen, Kondensatabfluss prüfen. Innen prüfen Sie Filter, Schmutzfänger und Anlagendruck. Sie lesen Fehlerspeicher aus, kontrollieren Heizkurve und Zeitprogramme. Die Jahresarbeitszahl JAZ, also Verhältnis Wärme zu Strom über das Jahr, bewerten Sie über die Gerätestatistik. Updates der Regelung spielen Sie nur nach Herstellerfreigabe ein. Hinweise zur Auslegung finden Sie in unserer Wärmepumpen-Übersicht.

Wann ist eine Dichtheitskontrolle Pflicht?

Eine Dichtheitskontrolle ist vorgeschrieben, wenn eine Anlage fluorierte Treibhausgase nach Anhang I in einer Menge von mindestens 5 t CO2e enthält. Bei ungesättigten HF(C)KW nach Anhang II Gruppe 1 greift die Pflicht ab 1 kg. Hermetisch geschlossene Einrichtungen sind ausgenommen, wenn sie unter den genannten Grenzen bleiben.

Für hermetisch geschlossene Einrichtungen gelten Ausnahmen: Unter 10 t CO2e bei Gasen aus Anhang I oder unter 2 kg bei Anhang II Gruppe 1 ist keine Kontrolle fällig. Bei hermetisch geschlossenen Einrichtungen in Wohngebäuden entfällt die Kontrolle, wenn weniger als 3 kg fluorierte Treibhausgase enthalten sind. Diese Schwellen nennt die Verordnung (EU) 2024/573 in Artikel 5.

Orientierung geben die Beispiele des Umweltbundesamts: Die Grenze von 5 t CO2e ist bei R‑410A bereits bei 2.40 kg erreicht, bei R‑32 bei 7.41 kg. Für hermetisch geschlossene Einrichtungen liegt die Grenze von 10 t CO2e bei R‑410A bei 4.79 kg und bei R‑32 bei 14.81 kg. Prüfen Sie Typenschild und Unterlagen.

Wie oft sind Dichtheitskontrollen vorgeschrieben?

Das Intervall hängt von Füllmenge und Kältemittel ab. Unter 50 t CO2e nach Anhang I oder unter 10 kg nach Anhang II Gruppe 1 sind Kontrollen mindestens alle 12 Monate fällig. Mit fest installiertem Leckage‑Erkennungssystem verlängert sich das Intervall auf 24 Monate.

Zwischen 50 und unter 500 t CO2e oder zwischen 10 und unter 100 kg sind Kontrollen mindestens alle 6 Monate fällig. Mit Leckage‑Erkennungssystem gilt mindestens 12 Monate. Ab 500 t CO2e oder ab 100 kg steigt die Frequenz auf mindestens 3 Monate, mit System auf mindestens 6 Monate. Ab 500 t CO2e oder alternativ ab 100 kg ist ein Leckage‑Erkennungssystem verpflichtend. Zudem ist dieses System mindestens alle 12 Monate zu prüfen.

KategorieGrenzwertIntervallStand 20.02.2024
Untere Kategorie< 50 t CO2e (Anhang I) oder < 10 kg (Anhang II Gruppe 1)mindestens 12 Monate, mit Leckage‑Erkennungssystem mindestens 24 MonateEU 2024/573
Mittlere Kategorievon 50 bis unter 500 t CO2e oder von 10 bis unter 100 kgmindestens 6 Monate, mit Leckage‑Erkennungssystem mindestens 12 MonateEU 2024/573
Obere Kategorieab 500 t CO2e oder ab 100 kgmindestens 3 Monate, mit Leckage‑Erkennungssystem mindestens 6 Monate; System ab 500 t CO2e oder ab 100 kg Pflicht; Funktionsprüfung mindestens 12 MonateEU 2024/573

Was können Sie selbst jährlich prüfen, ohne die Garantie zu riskieren?

Sie dürfen ohne Spezialwerkzeug viel erledigen: Sie reinigen Filter, befreien die Außeneinheit von Laub, prüfen den Kondensatablauf, lesen Fehlermeldungen, prüfen Heizkurve und Zeitprogramme. Den Kältemittelkreis, elektrische Schutzabdeckungen und sicherheitsrelevante Bauteile öffnen Sie nicht.

So gehen Sie jährlich vor:

  1. Außenbereich freiräumen und Lamellen vorsichtig reinigen.
  2. Kondensatablauf prüfen und bei Bedarf säubern.
  3. Filter und Siebe im Heizkreis reinigen.
  4. Anlage einschalten und Warmwasser- sowie Heizbetrieb kurz testen.
  5. Regelung prüfen: Heizkurve, Zeitprogramme, Urlaubsmodus.
  6. Protokoll anlegen und Änderungen dokumentieren.

Zur Aufstellung: In Hessen können Außengeräte an der Grundstücksgrenze oft ohne Abstandsfläche stehen, wenn definierte Maße eingehalten sind. Prüfen Sie bei enger Aufstellung regelmäßig die freien Luftwege und den Schallpfad zum Nachbargrundstück. Stimmen Sie Reinigungsarbeiten mit dem Herstellerhandbuch ab.

Was ist nicht jährlich nötig?

Nicht jeder Punkt gehört in einen Jahresrhythmus. Den Kältemittelstand prüfen Fachbetriebe nur, wenn es Anhaltspunkte für ein Leck gibt oder wenn eine vorgeschriebene Dichtheitskontrolle ansteht. Ölwechsel, Kompressoröffnungen oder Eingriffe am Expansionsventil gehören nicht in die Routine.

Hydraulikumbauten, Heizwasseraufbereitung oder Spülungen lösen Sie anlassbezogen, etwa bei starker Verschlammung. Eine pauschale Erhöhung der Vorlauftemperatur hilft selten. Besser ist eine saubere Heizkurven-Einstellung und eine Prüfung der Heizflächen. Kombinieren Sie die Wärmepumpe mit Photovoltaik, wenn Sie den Betriebsstrom anteilig selbst erzeugen möchten.

Gelten Sonderregeln für größere Gebäude?

Ja. Wärmepumpen in Gebäuden mit mindestens sechs Wohnungen oder selbständigen Nutzungseinheiten benötigen eine Betriebsprüfung. Diese erfolgt nach einer vollständigen Heizperiode, spätestens jedoch zwei Jahre nach Inbetriebnahme. Ohne Fernkontrolle wiederholen Sie die Prüfung spätestens alle fünf Jahre. Rechtsgrundlage ist § 60a GModG.

Die Betriebsprüfung umfasst eine Bewertung von Auslegung, Regelung, Vorlauftemperaturen und Hydraulik. Zudem werden Betriebsdaten geprüft, etwa Starts, Laufzeiten und Sperrzeiten. Viele Systeme lassen eine Fernkontrolle zu. Wenn die Fernkontrolle die Prüfziele erfüllt, reduziert das den Vor-Ort-Aufwand. Halten Sie das Ergebnis im Anlagenbuch fest.

Wie dokumentieren Sie Wartung und Kontrollen rechtssicher?

Sie führen ein Anlagenbuch. Darin stehen Gerätedaten, Kältemitteltyp, Füllmenge, Wartungsberichte, Störungen und Abhilfen. Bei vorgeschriebenen Dichtheitskontrollen bewahren Betreiber die Aufzeichnungen mindestens fünf Jahre auf. Das nennt Artikel 7 der Verordnung (EU) 2024/573. Bei Betriebsprüfungen nach GModG halten Sie den Prüfbericht gesondert fest.

Nutzen Sie Seriennummern und Fotos für Nachweise. Fordern Sie von Dienstleistern das Prüfprotokoll an. Vermerken Sie Schwellenwerte und das nächste Intervall gemäß EU 2024/573. Hinterlegen Sie Handbücher und Schaltpläne digital. So bleiben Sie auskunftsfähig gegenüber Hausverwaltung, Gewährleistung und Versicherung.

Wo finde ich die Rechtsgrundlagen zur Wartung?

Die maßgeblichen Texte stehen frei online. Hier starten Sie mit der Lektüre und der Einordnung der Schwellen und Intervalle:

Was in der Praxis schiefgeht

In der Praxis stoßen wir oft auf verschmutzte Außengeräte, verdeckte Kondensatabläufe und falsch eingestellte Heizkurven. Häufig ist die Luftseite durch Laub oder Folienabdeckungen behindert. Das führt zu längeren Abtauphasen und zu höherem Strombedarf. In Reihenhaussituationen entsteht Ärger, wenn die Luftwege in Richtung Nachbargrundstück zeigen. In Hessen ist die Grenzaufstellung unter bestimmten Maßen zwar oft ohne Abstandsfläche möglich, aber die Pflege der freien Zu- und Abluft bleibt Pflicht. In Mehrfamilienhäusern fehlt oft die saubere Dokumentation. Dann verpassen Betreiber Prüftermine nach GModG oder Fristen aus der EU-Verordnung. Ein klares Anlagenbuch verhindert diese Lücken. Typisch sind versäumte Dichtheitskontrollen: mindestens alle 12 Monate in der unteren Kategorie, 6 Monate in der mittleren und 3 Monate in der oberen. Mit Leckage‑Erkennungssystem verlängern sich die Intervalle auf 24, 12 beziehungsweise 6 Monate. Betreiber müssen Aufzeichnungen 5 Jahre aufbewahren.

Häufige Fragen

Brauche ich jedes Jahr einen Kältemittel-Check?

Nur wenn die Schwellen der EU 2024/573 erreicht sind oder ein Verdacht auf Leck besteht. Ab 5 t CO2e (Anhang I) oder ab 1 kg bei Anhang II Gruppe 1 ist eine Dichtheitskontrolle vorgeschrieben. Hermetisch geschlossene Geräte können je nach Füllmenge ausgenommen sein.

Wie erkenne ich, ob meine Anlage hermetisch geschlossen ist?

Der Hersteller kennzeichnet das in Unterlagen und auf dem Typenschild. Bei hermetisch geschlossenen Einrichtungen greifen Ausnahmen, etwa unter 10 t CO2e (Anhang I) oder unter 2 kg (Anhang II Gruppe 1). In Wohngebäuden entfällt die Kontrolle teils unter 3 kg F‑Gas.

Welche Intervalle gelten bei vorgeschriebenen Kontrollen?

Unter 50 t CO2e oder unter 10 kg gilt mindestens 12 Monate. Zwischen 50 und unter 500 t CO2e oder 10 und unter 100 kg gilt mindestens 6 Monate. Ab 500 t CO2e oder ab 100 kg gilt mindestens 3 Monate. Mit Leckage‑Erkennungssystem verlängern sich die Intervalle.

Wann ist ein Leckage‑Erkennungssystem verpflichtend?

Ab 500 t CO2e oder alternativ ab 100 kg der Gase aus Anhang II Gruppe 1 ist ein Leckage‑Erkennungssystem für stationäre Einrichtungen vorgeschrieben. Die Funktionsprüfung des Systems erfolgt mindestens alle 12 Monate laut EU 2024/573.

Welche Fristen gelten für Betriebsprüfungen in größeren Wohngebäuden?

In Gebäuden mit mindestens sechs Wohnungen erfolgt die Betriebsprüfung nach einer Heizperiode, spätestens zwei Jahre nach Inbetriebnahme. Ohne Fernkontrolle wiederholen Betreiber die Prüfung spätestens alle fünf Jahre. Grundlage ist § 60a GModG.

Wie lange muss ich Prüf- und Wartungsunterlagen aufbewahren?

Bei vorgeschriebenen Dichtheitskontrollen bewahren Betreiber die Aufzeichnungen mindestens fünf Jahre auf. Das schreibt Artikel 7 der Verordnung (EU) 2024/573 vor. Halten Sie zudem Wartungsberichte und Prüfprotokolle im Anlagenbuch bereit.

Ihr nächster Schritt

Sie möchten Wartung und rechtliche Pflichten im Griff behalten? Wir prüfen Ihre Anlage im Rhein-Main-Gebiet, dokumentieren die Ergebnisse und beraten zur Optimierung. Starten Sie mit unserer Wärmepumpen-Übersicht und zur Stromkopplung mit der Photovoltaik-Übersicht. Für einen Termin einfach Angebot anfragen.

Quellen

  1. Verordnung (EU) 2024/573 – DE-Fassung, Art. 5 Abs. 1 — abgerufen am 2026-10-09
  2. GModG (vormals GEG) – § 60a Prüfung und Optimierung von Wärmepumpen — abgerufen am 2026-10-09
  3. UBA-FAQ F‑Gase, Abschnitt 2 – Frage 2.3 — abgerufen am 2026-10-09